Die Sozialpädagogische Familienhilfe (nach § 31 SGB VIII) dient der Unterstützung von Lebensgemeinschaften mit mindestens einem Kind, deren Lebenssituation durch vielfältige psychosoziale Schwierigkeiten gekennzeichnet ist. Die Eltern werden durch sozialpädagogische Fachkräfte in ihren Erziehungsaufgaben unterstützt. Ihre Elternkompetenzen werden erweitert und gestärkt, sodass die Kinder auf Grundlage einer sicheren emotionalen Bindung in einer entwicklungsfördernden Lebensgemeinschaft aufwachsen können.
Dies geschieht durch:
Wir verfügen über spezielle Erfahrungen mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen, mit Eltern mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen und können auch hochfrequente Hilfen bedienen.
Im Bedarfsfall kann die Sozialpädagogische Familienhilfe
durch Unterstützende Hilfen wie Kinderbetreuung, Hauswirtschaftliche Hilfen und Rufbereitschaft in Krisensituationen ergänzt werden.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe findet im privaten Lebensbereich der Familie statt und ist in der Regel auf längere Zeit angelegt. Im Rahmen der Hilfeplanung werden gemeinsam mit allen Beteiligten (Familie, Jugendamt und Familienhelfer/innen) Ziele und Umfang der Hilfe festgelegt. Voraussetzung für die Hilfe ist die aktive Mitarbeit der Eltern.
Unsere ressourcenorientierte Unterstützung richtet sich
im Rahmen der Hilfeziele flexibel nach dem Bedarf der Familie. Unsere Arbeit folgt einem ganzheitlichen Grundverständnis mit lösungsorientierten und lebenspraktischen Ansätzen. Wir haben eine positive und eine optimistisch-pädagogische Grundeinstellung. Wir möchten eine entwicklungsfördernde Atmosphäre mit Raum für das gemeinsame Erleben
von Spiel und Freude fördern sowie wertschätzendes Verhalten unterstützen.
Hierbei bieten wir unter anderem die videogestützte Entwicklungsberatungsmethode „Marte Meo“ an, arbeiten aber auch mit den gängigen sozialpädagogischen Methoden, wie Genogrammarbeit etc.
Diese Hilfe bieten wir bei Bedarf auch in Kombination mit
Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche sowie mit Sozialpädagogischer Lernhilfe an.
Der Erziehungsbeistand (nach § 30 SGB VIII) dient der Unterstützung von Schulkindern, Jugendlichen oder jungen Volljährigen deren Lebenssituation durch vielfältige psychosoziale Schwierigkeiten gekennzeichnet ist. Sie werden durch sozialpädagogische Fachkräfte bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützt und in ihrer Verselbstständigung gefördert.
Dies geschieht u.a. durch:
Bestandteil der Erziehungsbeistandschaft ist zudem die Beratung der Personensorgeberechtigten und die Stärkung ihrer Erziehungskompetenz.
Wir verfügen über spezielle Erfahrungen mit Kindern und Jugendlichen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen und besonderen sozialen Belastungen wie (psychische) Erkrankung oder Behinderung der Eltern.
Der Erziehungsbeistand ist eine Einzelfallhilfe, die auf längere Zeit angelegt ist. Im Rahmen der Hilfeplanung werden gemeinsam mit allen Beteiligten (junger Mensch, Jugendamt und Erziehungsbeistand) Ziele und Umfang der Hilfe festgelegt. Voraussetzung für die Hilfe ist die aktive Mitarbeit des jungen Menschen. Für die Arbeit mit dem jungen Menschen stehen bei Bedarf Betreuungsräume von KOMM Ambulante Dienste e.V.
zur Verfügung.
Unsere ressourcenorientierte Unterstützung richtet sich im Rahmen der Hilfeziele flexibel nach dem Bedarf des jungen Menschen und seiner Eltern. Unsere Arbeit folgt einem ganzheitlichen Grundverständnis mit lösungsorientierten und lebenspraktischen Ansätzen. Wir haben eine positive und eine optimistisch-pädagogische Grundeinstellung. Wir möchten eine entwicklungsfördernde Atmosphäre mit Raum für das gemeinsame Erleben von Spiel und Freude fördern sowie wertschätzendes Verhalten unterstützen.
Hierbei bieten wir unter anderem die videogestützte Entwicklungsberatungsmethode „Marte Meo“ an, arbeiten aber auch mit den gängigen sozialpädagogischen Methoden, wie Genogrammarbeit etc.
Einzelbetreuungen bieten wir auch im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach 35a SGB VIII (Verlinkung) an.
Die sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 (a) SGB VIII soll Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen mit unterschiedlichen psychosozialen Problemlagen die Möglichkeit geben, durch altersgerechte Stützung, Förderung und Begleitung an ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Autonomie zu arbeiten und Perspektiven für eine eigenverantwortliche Lebensführung zu entwickeln.
Dies geschieht u.a. durch:
Wir verfügen über spezielle Erfahrungen mit Kindern und Jugendlichen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen und besonderen sozialen Belastungen wie (psychische) Erkrankung oder Behinderung der Eltern.
Der Erziehungsbeistand ist eine Einzelfallhilfe, die auf längere
Zeit angelegt ist. Im Rahmen der Hilfeplanung werden gemeinsam mit allen Beteiligten (junger Mensch, Jugendamt und Einzelbetreuer/in) Ziele und Umfang der Hilfe festgelegt. Voraussetzung für die Hilfe ist die aktive Mitarbeit des jungen Menschen. Für die Arbeit mit dem jungen Menschen stehen bei Bedarf Betreuungsräume von KOMM Ambulante Dienste e.V.
zur Verfügung.
Unsere ressourcenorientierte Unterstützung richtet sich im Rahmen der Hilfeziele flexibel nach dem Bedarf des jungen Menschen. Unsere Arbeit folgt einem ganzheitlichen Grundverständnis mit lösungsorientierten und lebenspraktischen Ansätzen. Wir haben eine positive und eine optimistisch-pädagogische Grundeinstellung. Wir möchten eine entwicklungsfördernde Atmosphäre mit Raum für das gemeinsame Erleben von Spiel und Freude fördern sowie wertschätzendes Verhalten unterstützen.
Hierbei bieten wir unter anderem die videogestützte Entwicklungsberatungsmethode „Marte Meo“ an, arbeiten aber auch mit den gängigen sozialpädagogischen Methoden, wie Genogrammarbeit etc.
Einzelbetreuungen bieten wir bei Bedarf auch im Rahmen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach 35a SGB VIII an.
Sozialpädagogische Lernhilfe (nach § 27, Absatz 2 SGB VIII)
hilft Kindern und Jugendlichen ihre individuellen Lernhemmnisse abzubauen und ihr Interesse und ihre Fähigkeiten zum selbstständigen Lernen zu entwickeln und zu fördern. Darüber hinaus soll Sozialpädagogische Lernhilfe Unterstützung bei der Aufarbeitung von Lerndefiziten leisten und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sichern. Sie dient der individuellen sozialen und schulischen Förderung und Entwicklung.
Die Sozialpädagogische Lernhilfe beinhaltet u.a.:
Darüber hinaus finden regelmäßige Elterngespräche statt und
es gibt einen kontinuierlichen Austausch zwischen Sozialpädagogischer Lernhilfe und anderen beteiligten Institutionen wie Schule oder Hort.
Die Sozialpädagogische Lernhilfe ist eine Einzelfallhilfe, die auf längere Zeit angelegt ist. Im Rahmen der Hilfeplanung werden gemeinsam mit allen Beteiligten (junger Mensch, Jugendamt
und Lernhelfer/innen) Ziele und Umfang der Hilfe festgelegt. Voraussetzung für die Hilfe ist die aktive Mitarbeit des jungen Menschen. Für die Arbeit mit dem jungen Menschen stehen bei Bedarf Betreuungsräume von KOMM Ambulante Dienste e.V.
zur Verfügung.
Unsere ressourcenorientierte Unterstützung richtet sich im Rahmen der Hilfeziele flexibel nach dem Bedarf des jungen Menschen. Unsere Arbeit folgt einem ganzheitlichen Grundverständnis mit lösungsorientierten und lebenspraktischen Ansätzen. Wir haben eine positive und eine optimistisch-pädagogische Grundeinstellung. Wir möchten eine entwicklungsfördernde Atmosphäre mit Raum für das gemeinsame Erleben von Spiel und Freude fördern sowie wertschätzendes Verhalten unterstützen.
Hierbei bieten wir unter anderem die videogestützte Entwicklungsberatungsmethode „Marte Meo“ an, arbeiten aber auch mit den gängigen sozialpädagogischen Methoden, wie Genogrammarbeit etc.
Diese Hilfe bieten wir bei Bedarf auch in Kombination mit Sozialpädagogischer Familienhilfe an.